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   OLG Hamburg, 25.07.2002 - 3 U 236/00   

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https://dejure.org/2002,10913
OLG Hamburg, 25.07.2002 - 3 U 236/00 (https://dejure.org/2002,10913)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.07.2002 - 3 U 236/00 (https://dejure.org/2002,10913)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 3 U 236/00 (https://dejure.org/2002,10913)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit der Werbung mit dem Begriff "naturrein" für in Österreich hergestellte Konfitüre; Darbo-Entscheidung; Ubiquitäre Schadstoffrestmengen; Werbung durch Hervorhebung einer bei allen gleichartigen Produkten vorhandenen Selbstverständlichkeit; Entfallen der ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; LMBG § 17 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 3; LMBG § 17 Abs. 1
    Verbot von unzulässiger Werbung mit Selbstverständlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 395
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 04.04.2000 - C-465/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE VERWENDUNG DER ANGABE "NATURREIN" FÜR EINE

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2002 - 3 U 236/00
    Das Landgericht hat die Klage im verbliebenen Umfang abgewiesen, weil Pektin, auf das hingewiesen werde, und Schadstoffspuren, mit denen der Verbraucher rechne, nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 04.04.2000 - C 465/98 - WRP 2000, 489, 491 - Darbo) nicht irreführen könnten.

    Das Landgericht hat dargelegt, daß sich nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 04.04.2000 - C 465/98, Rdnr. 25 ff. - WRP 2000, 489, 491 f - Darbo) mit ubiquitären Schadstoffrestmengen allein noch kein Verbot der Bezeichnung "naturrein" begründen lasse, denn diese Bezeichnung führe den durchschnittlich verständigen, aufmerksamen und informierten Verbraucher nicht irre, wenn das Lebensmittel nicht in erhöhtem Grade Schadstoffe aufweise.

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2002 - 3 U 236/00
    Ist die Vorstellung eines situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers maßgeblich und kommt es demnach nicht auf die möglicherweise hiervon abweichenden Anschauungen einer Minderheit von Verbrauchern an, so macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob der Tatrichter seine Sachkunde und Lebenserfahrung zur Bejahung oder zur Verneinung einer Irreführungsgefahr einsetzen möchte (BGH U. v. 18.10.2001 I ZR 193/99 - Elternbriefe - WRP 2002, 527, 529).
  • LG Hamburg, 11.08.2000 - 312 O 151/00
    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2002 - 3 U 236/00
    3 u 236/00 312 0 151/00.
  • OLG Hamburg, 08.09.2016 - 5 U 265/11

    Clean Label, Clean Labelling - Lebensmittelwerbung: Wettbewerbsverstoß bei

    Auch das OLG Hamburg nahm in einer Entscheidung aus dem Jahr 2002 bereits zu einer Konfitüre Stellung, die als "naturrein" ausgelobt wurde (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 25.7.2002 - 3 U 236/00, GRUR-RR 2002, 395, 53(58) - Konfitüre "naturrein") und stellte fest, dass auch ein behandeltes Produkt als "naturrein" ausgelobt werden dürfe, wenn der Verbraucher mit der Art und Weise, wie das Produkt behandelt worden sei, rechne.
  • LG Hamburg, 07.03.2001 - 315 O 91/01

    Verfolgung der Verletzung eines Patentes bzw. eines ergänzenden Schutzzertifikats

    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (z.B. Urt. v. 27.08.1999 - 315 O 489/99 - Urt. v. 28.07.2000 - 315 O 390/00 -), wie sie von dem für Patentverletzungssachen zuständigen 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichtes (z.B. Urt. v. 13.01.2000 - 3 U 236/00 - und Urt. v. 29.09.1983 - 3 U 134/83 - GRUR 1984, 105) und anderen Patentverletzungsgerichten (vgl. z.B.: LG Düsseldorf, Urt. v. 26.05.1994 - 4 O 90/94 -, Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 1995, 190; OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.10.1988 - 2 U 181/88 - GRUR int. 1990, 471; OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.04.1988 - 6 U 13/88 -, GRUR 1988, 900; OLG Karlsruhe, Urt. v. v. 25.11.1981 - 6 U 190/81 - GRUR 1982, 169) geteilt wird, ist der Erlaß einer einstweiligen Verfügung in Patentsachen zwar grundsätzlich möglich.
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